Anklage gegen vier Polizisten der „Alex-Wache“ erhoben

Ein Polizist soll einen Mann auf der Berliner Alexanderplatz-Wache misshandelt haben. Drei andere haben zugesehen, so der Vorwurf. Um ihre Taten zu vertuschen, sollen sie eine Geschichte erfunden haben. Jetzt wurden sie angeklagt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen Polizeibeamten und drei seiner damaligen Kollegen vor dem Landgericht Anklage erhoben. Die Beschuldigten sollen während ihres Dienstes in der sogenannten „Alex-Wache“ am 16. Juli 2021 teilweise gemeinschaftlich einen Mann misshandelt haben, so die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung vom Mittwoch.

Mit Faustschlag zu Boden gebracht

Der 35-Jährige ehemalige Polizeibeamte soll in der Tatnacht gegen 2:00 Uhr dem später Geschädigten die Tür zur Polizeiwache auf dem Alexanderplatz in Mitte geöffnet haben, dann aber – möglicherweise, um dessen Gestikulieren zu unterbinden – im Eingangsbereich dessen Arm nach unten geschlagen haben.

Der Geschädigte soll daraufhin einen anderen Polizisten angesprochen haben, wobei er auch auf den 35-Jährigen deutete. Daraufhin soll ihn der 35-Jährige mit einem Faustschlag attackiert haben und ihn mit den anderen drei Polizisten zu Boden gebracht haben. Auch am Boden soll der Polizist auf den Geschädigten eingewirkt haben, so dass dieser zwischenzeitlich bewusstlos wurde. Die drei anderen angeklagten Polizisten sollen dieses Vorgehen gesichert und so dem 35-Jährigen die weitere Misshandlung des Geschädigten ermöglicht haben, so die Staatsanwaltschaft.

Vorwurf der illegalen Blutentnahme

Anschließend sollen alle vier beschlossen haben zu behaupten, der Geschädigte habe ein Feuerzeug und ein Mobiltelefon nach ihnen geworfen, und ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte einzuleiten. Daher sollen sie ihn auch festgehalten und gefesselt haben, dann sei sein Atemalkohol gemessen worden.

Später hätten die Polizisten die Rufbereitschaft der Staatsanwaltschaft kontaktiert mit dem Vorschlag, eine Blutentnahme anzuordnen. Dem dort diensthabenden Mitarbeiter hätten sie die Unwahrheit gesagt und angegeben, dass der Geschädigte nun doch mit der Blutentnahme einverstanden sei. Trotzdem sollen die Polizisten vermerkt haben, dass die Blutentnahme durch den Staatsanwalt angeordnet worden sei. Dem 21-Jährigen sei ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung Blut abgenommen worden.

Ehemaliger Polizist bereits wegen anderem Verfahren verurteilt

Dem 35-Jährigen ehemaligen Polizisten wird unter anderem Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Die anderen drei Angeschuldigten sind wegen der illegalen Blutentnahme zu gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt angeklagt, in einem Fall in Tateinheit mit Verfolgung Unschuldiger, Nötigung im Amt und Freiheitsberaubung.

Der 35 Jahre alte Beschuldigte hat den Polizeidienst bereits freiwillig quittiert. In einem anderen Verfahren ist er – noch nicht rechtskräftig – zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit verurteilt worden. Gegen dieses Urteil läuft ein Berufungsverfahren am Landgericht.

Sendung: rbb 88.8, 14.02.2024, 15:30 Uhr